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FAQ - Fragen-Antworten

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Bitte nutze das Kontaktformular des Online-Shops oder schreibe uns eine E-Mail an info@neumann-feuerwerk.de
 

Fragen zum Silvesterfeuerwerk-Shop

  1. Feuerwerk zu Silvester kann von März bis Dezember in unserem Feuerwerk-Shop vorbestellt werden.
    Eine Abholung, also das Überlassen der Ware, ist in Deutschland jedoch nur an den offiziellen Verkaufstagen vor Silvester erlaubt.
  2. Bitte legen Sie hierzu erst ein Kundenkonto an. Nach Auswahl Ihrer Ware folgen Sie einfach dem Kassenweg, Sie werden entsprechend geleitet.
  3. Feuerwerksartikel der Kategorie F2, T1, P1 dürfen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben ausgehändigt werden. Bei Abholung der Bestellung überprüfen wir die Identität und das Alter, der Personalausweis ist vorzulegen.
    Feuerwerk der Kategorie F1 darf an Personen ab dem 12. Lebensjahr verkauft werden.
  4. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Erst durch die unmittelbare Bezahlung wird der Vertrag verbindlich geschlossen und die Ware bis zur Abholung bereitgestellt. 
    Kunden welche Bestellungen auslösen und dann nicht bezahlen, werden wir nach Fristablauf für den Shop sperren und die Bestellung stornieren. Leider müssen wir hier so hart vorgehen, denn diese Art von Vertragsbruch nimmt immer mehr zu.

  5. Die Bestellung muss an den gesetzlich erlaubten Verkaufstagen abgeholt werden. Ein Abholtermin ist nicht erforderlich.

    Die Bestellung bekommst du an der Warenausgabe, welche sich links vom Gebäude gegenüber der Spielothek / Waschsalon befindet. 

    Meldorfer Straße 141, 25746 Heide

    Warenausgabe Öffnungszeiten 2024:
    28.Dez. von 8:00 – 19:00 Uhr
    30.Dez. von 9:00 – 19:00 Uhr
    31.Dez. von 9:00 – 12:00 Uhr

  6. Für die Abholung sind mitzubringen:

    - Personalausweis 
    - Auftragsbestätigung der Bestellung (auch Digital)

    Besteller und Abholer sind nicht die gleiche Person / Sie holen für jemanden die Bestellung ab.

    - Vollmacht des Bestellers, dass Herr/Frau .... die Bestellung Nr. ....abholen darf
    - Ausweis oder Kopie vom Ausweis des Bestellers
    - Auftragsbestätigung der Bestellung (auch Digital)

  7. Nein, unser Angebot im Onlineshop ist losgelöst vom Ladenverkauf zu betrachten. Natürlich werden wir auch im Ladenverkauf eine breite Auswahl an besonderem Feuerwerk bereithalten. Wer aber bestimmte Artikel haben möchte, sollte die Möglichkeit der Vorbestellung über den Onlineshop nutzen. 
  8. Je nach Bestellaufkommen wird der Shop im Dezember bis Kalenderwoche 50 schließen. Das genaue Datum wird ein paar Tage vorher per Newsletter bekannt gegeben. Auch hier gilt ein bekanntes Sprichwort: Der frühe Vogel fängt den Wurm.
  9. Nein, Bestellungen werden nicht versendet. Die Bestellung muss bei uns abgeholt werden. 
  10. Wir bieten ausschließlich die Zahlung per Vorkasse oder Paypal an. Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung.
  11. In Deutschland nur unter folgenden Voraussetzungen:

    • Mit Gewerbeschein
    • Mit einer Sprengstofferlaubnis
    • Mit einer Ausnahmegenehmigung
    Für eine Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wo das Feuerwerk abgebrannt werden soll und klären, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für ein privates Feuerwerk bekommen können. Wenn Sie diese erhalten haben, sind Sie berechtigt Feuerwerksartikel zu kaufen und anzuzünden. In unserem Shop halten wir stets eine große Auswahl an hochwertigen Feuerwerksartikeln bereit. Wir beraten Sie gerne, um das richtige Feuerwerk für Ihren Anlass zu finden.
  12. Nein, erst wenn über den Kassenweg und "Kaufen" die Bestellung ausgelöst wurde sind die Artikel verbindlich reserviert. Artikel welche sich lediglich in Ihrem Warenkorb befinden, sind weiterhin im Shop für alle Kunden verfügbar. Somit haben alle Kunden die Möglichkeit die Waren zu kaufen, bis die Bestellung tatsächlich ausgelöst wurde. Dies hat den Vorteil, dass niemand die Ware im Warenkorb bunkern oder blocken kann um Sie anderen vorzuenthalten. Wer sich seine Wunschartikel sichern möchte, sollte also rechtzeitig zur Kasse gehen und die Bestellung auslösen und nicht nur im Warenkorb "parken".
  13. Ja, auch diese Artikel sind vorbestellbar und voraussichtlich bis zum angegebenem Datum bei uns auf Lager. 
  14. In selten Fällen kann dies mal vorkommen. Beispielsweise durch nicht vorhersehbare Umstände in den Produktionsstätten, Probleme bei der Lieferung oder bei mangelhafter Qualität eines Artikels. Sobald wir darüber Kenntnis haben, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Er kann dann entscheiden, ob wir das Geld zurückerstatten oder sich ggf. einen anderen Artikel aussuchen. 
  15. Aktionen sind zeitlich befristet, nach Ablauf der Zeit wird automatisch wieder der Normalpreis angezogen. Achte also auf die Dauer der Aktion und schließe den Kauf rechtzeitig ab.
  16. grün, der Artikel ist verfügbar
    gelb, der Artikel ist vorbestellbar, wir erwarten die Lieferung bis zum angegebenen Datum
    rot, der Artikel ist ausverkauft
  17. Ja, wenn Sie ein Gewerbe haben können Sie ganzjährig Feuerwerk erwerben und abholen. Hierzu senden Sie uns den Gewerbeschein in Kopie zu.
    Anschließend erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie uns den gewerblichen Kauf bestätigen. Gewerbebetreiber/in und Besteller/in müssen die gleiche Person sein.
  18. Nachfolgendes gilt nur für Kunden mit Gewerbeschein oder bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung nach §24 1.SprengV. 

    Eine Abholung der Bestellung/en ist nur nach Terminabsprache möglich. Dazu gerne einen Terminvorschlag per Mail senden.

    Wichtiger Hinweis: Aufgrund der logistischen Organisation benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen. Eine Abholung unterhalb dieser Frist ist nicht möglich.

Fragen zum F3-Feuerwerk Shop

  1. Wenn Sie Feuerwerker sind und eine Erlaubnis nach §27 oder §7 des Sprengstoffgesetz besitzen, können Sie sich im F3-Feuerwerk Shop anmelden. Gehen Sie dazu auf die Startseite auf Anmelden  "Kundenkonto erstellen". 

    Freischaltung für den F3-Shop - Hierzu senden Sie uns bitte folgende Dokumente per E-Mail an info@neumann-feuerwerk.de

    - Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz, Seiten I, II, III, IV (immer zusenden, auch wenn keine Einträge vorhanden)
    - Erlaubnisnummer und ausstellende Behörde, Seite hinter Deckblatt
    - Personalausweis Vorder- Rückseite, Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können geschwärzt werden

     
  2. Freischaltung für den F3-Shop - Hierzu senden Sie uns bitte folgende Dokumente per E-Mail an info@neumann-feuerwerk.de

    - Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz, Seiten I, II, III, IV (immer zusenden, auch wenn keine Einträge vorhanden)
    - Erlaubnisnummer und ausstellende Behörde, Seite hinter Deckblatt
    - Personalausweis Vorder- Rückseite, Ausweisdaten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, können geschwärzt werden

    Bei fehlenden oder unvollständigen Dokumenten erfolgt keine Freischaltung!
  3. Ja, Artikel aus dem Sortiment des Silvesterfeuerwerk Shop's können mitbestellt werden. 
  4. Je nach Bestellaufkommen wird der Shop im Dezember bis Kalenderwoche 50 schließen. Das genaue Datum wird ein paar Tage vorher per Newsletter bekannt gegeben. Auch hier gilt ein bekanntes Sprichwort: Der frühe Vogel fängt den Wurm.
  5. März bis September: Eine Abholung der Bestellung/en ist nur nach Terminabsprache möglich. Dazu gerne einen Terminvorschlag per Mail senden.
    Oktober bis Dezember: Ein Termin für die Abholung kann direkt über unsere Shop-Seite gebucht werden. Dazu bitte vorher einloggen.

    Wichtiger Hinweis: Aufgrund der logistischen Organisation benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 7 Tagen. Eine Abholung unterhalb dieser Frist ist nicht möglich.
     
  6. Eine gewisse Auswahl an F2 Artikeln und wenige F3 Artikel sind vor Ort verfügbar. Wenn jedoch bestimmte Artikel gesucht werden, müssen diese vorbestellt werden, da sich am Abholort nicht das Lager befindet.
  7. Nein, die F3-Artikel würden unsere Kapazitäten für die gesetzlich erlaubten Mengen im Verkaufsraum zu sehr einschränken. Lediglich eine Abholung vorbestellter Ware ist möglich.
  8. Vorweg nochmals der Hinweis, dass ein Versand nur im F3-Feuerwerkshop mit 27er Erlaubnis SprengG möglich ist.

    Die Auslieferung kann 2-6 Wochen dauern, da die Spedition die Auslieferungstour für sich selbst plant und auf Beiladungen von anderen Unternehmen angewiesen ist um wirtschaftlich auszuliefern. Für eine einzige Bestellung kann die Spedition - verständlicher Weise - nicht quer durch Deutschland fahren.
    Es wird nicht mit üblichen Paketdiensten geliefert, da diese die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen und somit gar keine Sprengstoffe transportieren dürfen.

    Bitte diese Zeit bei einer Bestellung unbedingt berücksichtigen!
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